Rechtsprechung
   LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26420
LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04 (https://dejure.org/2004,26420)
LG Ulm, Entscheidung vom 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04 (https://dejure.org/2004,26420)
LG Ulm, Entscheidung vom 19. April 2004 - 1 Qs 1036/04 (https://dejure.org/2004,26420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,26420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Überwachung von Fernmeldeanlagen ohne vorherige Anhörung; Anordnung der Aufzeichnung bzw. Speicherung der geführten Gespräche und Daten auf Tonträgern und Datenträgern; Rechtmäßigkeit einer gegen eine an einer Straftat unbeteiligten Person gerichteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04
    Darüber hinaus verweist das Amtsgericht Ulm auf die Entscheidung im BGH NJW 1994, 2903 sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2003 (NJW 2003, 1787 [BVerfG 12.03.2003 - 1 BvR 330/96] ) Das Amtsgericht ist der Auffassung, es sei weder vertretbar, noch vermittelbar, dass jeder Telefonanschluss eines Verwandten/Bekannten des Beschuldigten abgehört werden dürfe, um den Aufenthalt der Person zu ermitteln.

    Auch aus der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2003, 1787, 1791) [BVerfG 12.03.2003 - 1 BvR 330/96] lässt sich nichts prinzipiell gegen eine solche Anordnung stehendes herleiten.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2004 (1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99) steht dem nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht