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LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Überwachung von Fernmeldeanlagen ohne vorherige Anhörung; Anordnung der Aufzeichnung bzw. Speicherung der geführten Gespräche und Daten auf Tonträgern und Datenträgern; Rechtmäßigkeit einer gegen eine an einer Straftat unbeteiligten Person gerichteten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ulm, 05.04.2004 - 3 Gs 542/04
- LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04
Papierfundstellen
- StV 2006, 8
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04
Darüber hinaus verweist das Amtsgericht Ulm auf die Entscheidung im BGH NJW 1994, 2903 sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2003 (NJW 2003, 1787 [BVerfG 12.03.2003 - 1 BvR 330/96] ) Das Amtsgericht ist der Auffassung, es sei weder vertretbar, noch vermittelbar, dass jeder Telefonanschluss eines Verwandten/Bekannten des Beschuldigten abgehört werden dürfe, um den Aufenthalt der Person zu ermitteln.Auch aus der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2003, 1787, 1791) [BVerfG 12.03.2003 - 1 BvR 330/96] lässt sich nichts prinzipiell gegen eine solche Anordnung stehendes herleiten.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2004 (1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99) steht dem nicht entgegen.